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Liberum Veto 

von DignityNews.eu

Im Jahr 1652 führte der Abgeordnete Władysław Siciński zum ersten Abbruch der Sejm-Sitzung in Polen. Obwohl jeder Abgeordnete das Recht hatte, ein Liberum Veto einzulegen, wurde dieser Verfassungsgrundsatz bis dahin nicht angewandt. Später wurde seine Anwendung zur gängigen Praxis, was zum Verfall des polnischen Parlamentarismus und in der Folge zum Zusammenbruch des Landes in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts führte.

Gegen Ende des 15. Jahrhunderts entwickelte sich in Polen ein System der Adelsdemokratie, das im folgenden Jahrhundert seine Blütezeit erlebte. Ihr zentrales Element war das parlamentarische System. Der polnische Sejm bestand aus der Abgeordnetenkammer (auf Landtagen gewählte Vertreter des Adels) und dem Senat (die wichtigsten Beamten und hohen Geistlichen). Der Sejm wurde alle zwei Jahre einberufen und hielt sechs Wochen lang Sitzungen ab. Zu seinen Befugnissen gehörte die Verabschiedung von Steuern, die Festlegung der Größe der Armee und die Entscheidung über Krieg und Frieden. Die Beschlüsse des Sejm wurden einstimmig gefasst und als Sejmverfassungen bezeichnet. In Notfällen hatte der König das Recht, einen so genannten außerordentlichen Sejm einzuberufen, der vierzehn Tage lang tagte. Der Monarch konnte ihn jedoch nur in Steuer- und Militärangelegenheiten einberufen.

Während der Sejm-Sitzung im Jahr 1652, während der Regierungszeit von König Johann II. Kasimir, kam es zu einer Situation, die wesentlich zur Anarchisierung des politischen Lebens in Polen beitrug. Als sich die sechswöchige parlamentarische Arbeitsphase dem Ende zuneigte, wurde vorgeschlagen, sie um einige weiteren Tage zu verlängern. Dies wurde von einem der Abgeordneten, Władysław Siciński, abgelehnt, woraufhin er den Saal verließ. Der Sejm endete, ohne dass Beschlüsse gefasst wurden. Daraus entwickelte sich das „Liberum Veto”, also das Recht, die Sejm-Sitzung abzubrechen. 

Dieses Prinzip wurde von den Abgeordneten in den folgenden Jahren zunehmend genutzt. In späteren Jahren bezahlten die Nachbarstaaten, insbesondere Russland und Preußen, Vertreter des Adels, um die Sejm-Sitzungen im geeigneten Moment zu unterbrechen. Auf diese Weise konnten beide Mächte wirksam in die inneren Angelegenheiten Polens eingreifen. Während der Regierungszeit von König August III. Sas (1733-1763) wurden fast alle Sitzungen des Sejm abgebrochen, mit Ausnahme der Krönungssitzung.

Das Liberum Veto wurde durch die Verfassung vom 3. Mai vollständig abgeschafft. Damit wurde die Mehrheitsregel endgültig eingeführt. 

 

 

 

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