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Polen können militärische Ausrüstung für die Ukraine kaufen. Vorübergehende Änderung des Gesetzes

von DignityNews.eu
Das Ministerium für Entwicklung und Technologie (MRiT) hat angekündigt, dass vom 17. März bis zum 17. Mai jeder Pole militärische Schutzausrüstungen zur Weitergabe an die Ukraine erwerben kann. Dabei ist eine Bestätigung der Endverbleibserklärung von der diplomatischen Vertretung der Ukraine in der Republik Polen einzuholen. 

Der Krieg in der Ukraine dauert viel länger, als Russland erwartet hat, und die Verteidiger brauchen Ausrüstungshilfe. Waffen werden von NATO- und EU-Ländern gespendet, und dank einer Änderung des Gesetzes über den Verkehr von militärischer Ausrüstung kann auch jeder Pole die Ukrainer mit militärischer Schutzausrüstung unterstützen. Die Vorschriften wurden für zwei Monate gelockert und erlauben nun begrenzte Käufe durch Zivilisten, berichtet Radio Zet.

Vor der vorübergehenden Lockerung war für den Kauf von militärischer Schutzausrüstung eine Konzession des Ministeriums für Inneres und Verwaltung erforderlich. Dank der Vereinfachung der Verfahren kann jeder die Verteidigung der Ukraine durch den Kauf und die Spende von Ausrüstung unterstützen.

Nach Angaben des Ministeriums für Entwicklung und Technologie kann man für ukrainische Bürger gepanzerte oder schützende Ausrüstungen, Konstruktionen und deren Komponenten (Panzerplatten aus Metall und Nichtmetall), kugelsichere Westen, Militär- und Polizeihelme, Schutzvorrichtungen für das Gesicht, die Gliedmaßen und andere Körperteile erwerben.

„Der Kauf von Schutzausrüstungen kann nach Einholung einer Bestätigung der Endverbleibserklärung bei der diplomatischen Vertretung der Ukraine in der Republik Polen erfolgen”, teilt das Ministerium mit. 

Darüber hinaus ist vom 17. März bis zum 17. Mai 2022 für die Ausfuhr von Schutzausrüstungen aus dem Hoheitsgebiet der Republik Polen und die Durchfuhr durch das Hoheitsgebiet der Republik Polen in die Ukraine keine Genehmigung erforderlich.

„Vor der Ausfuhr oder Durchfuhr von Schutzausrüstungen in die Ukraine müssen Erklärungen des Endverwenders eingeholt werden, die von der diplomatischen Vertretung der Ukraine in der Republik Polen bestätigt werden sollen. Über die Absicht der Ausfuhr oder Durchfuhr der militärischen Ausrüstung in das Hoheitsgebiet der Ukraine muss der für die Wirtschaft zuständige Minister (Minister für Entwicklung und Technologie) schriftlich oder in elektronischer Form informiert werden”,  informiert das Ministerium. 

Arkadiusz Słomczyński

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