Das Ministerium für Inneres und Verwaltung hat beschlossen, die vorübergehenden Grenzkontrollen an der polnisch-slowakischen Grenze um weitere 20 Tage, d. h. bis zum 2. November, zu verlängern, so das Ministerium in einer Mitteilung.
Die Kontrollen werden in Richtung der Einreise nach Polen fortgesetzt, wobei der Grenzübertritt nur an ausgewiesenen Stellen möglich ist. Ziel dieser Maßnahmen ist die Bekämpfung der illegalen Migration über die Balkanroute, über die Migranten in die EU-Länder gelangen.
Die vorübergehenden Grenzkontrollen wurden am Mittwoch, dem 4. Oktober um 00:00 Uhr eingeführt. Ursprünglich sollten sie 10 Tage lang, also bis zum 13. Oktober, in Kraft bleiben. Aufgrund der aktuellen Situation und der Notwendigkeit, die Grenzen weiter zu sichern, hat das Ministerium für Inneres und Verwaltung (MSWiA) jedoch eine Verlängerung dieser Sicherheitsmaßnahmen bis Anfang November angekündigt.
Reisende, die die polnisch-slowakische Grenze überqueren wollen, müssen im Besitz gültiger Reisedokumente sein, z. B. eines Personalausweises oder Reisepasses. Der Grenzübertritt wird nur an ausgewiesenen Kontrollpunkten erfolgen, an denen detaillierte Dokumentenkontrollen und Fahrzeugdurchsuchungen durchgeführt werden.
Die polnisch-slowakische Grenze kann an 9 Straßenübergängen überschritten werden (Radoszyce, Barwinek, Muszynka, Leluchów, Piwniczna-Zdrój – Mnišek nad Popradom, Jurgów, Chyżne, Korbielów, Zwardoń – Skalité Platforma).
Außerdem gibt es drei Eisenbahn-Grenzübergänge (Łupków – Palota, Muszyna – Plaveč und Zwardoń-Skalité) sowie 10 Grenzübergangsstellen für Fußgänger, die nur für Bürger der Europäischen Union und deren Ehegatten und Kinder bestimmt sind (Ożenna, Konieczna, Niedzica, Łysa Polana, Chochołów, Winiarczykówka, Ujsoły, Bór, Zwardoń – Mýto und Jaworzynka – Čierne -Skalité), zur Verfügung stehen, heißt es in der Mitteilung.
Das Innenministerium bittet um Verständnis für die getroffenen Maßnahmen, die der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dienen.
Arkadiusz Słomczyński