Das polnische Finanzministerium bereitet einen Gesetzesentwurf zu Kryptowerten vor. Das Dokument soll eine wirksame Aufsicht und den Schutz der Anleger auf dem Markt für Kryptowerte gewährleisten. Die Information über die geplanten Regeln wurde in die Liste der Gesetzgebungs- und Programmarbeit des Ministerrats aufgenommen. Der Entwurf soll unter anderem die Pflichten der Emittenten von Anlage-Token und E-Geld-Token regeln.
„Die Einführung neuer Vorschriften geht auf die Notwendigkeit zurück, einen Rechtsrahmen für das ordnungsgemäße Funktionieren der Märkte für Kryptowerte zu schaffen. Es ist daher erforderlich, die polnische Finanzaufsichtsbehörde (Komisja Nadzoru Finansowego, KNF) mit geeigneten Mitteln für eine wirksame Überwachung und den Anlegerschutz auszustatten”, heißt es in der Mitteilung auf der Website der Kanzlei des Premierministers.
Der Gesetzentwurf sieht die Einführung neuer Lösungen im Bereich der Markte für Kryptowerte vor, die auf die Umsetzung der sich aus der Verordnung 2023/1114 ergebenden Aufgaben abzielen, insbesondere im Hinblick auf eine wirksame Aufsicht und den Anlegerschutz. Dazu gehören die Benennung der KNF als Aufsichtsbehörde für diesen Markt und die Erteilung von „Aufsichtsmaßnahmen an die KNF zur Bekämpfung von Verstößen, die von beaufsichtigten Unternehmen begangen werden können”.
Die KNF soll im Entwurf die Möglichkeit erhalten, Sanktionen gegen Anbieter, Emittenten oder Antragsteller für die Zulassung von Kryptowerten zu verhängen, und sie wird auch in der Lage sein, Geldstrafen gegen Personen zu verhängen, die beruflich Krypto-Transaktionen vermitteln oder ausführen. Das vorgeschlagene Gesetz soll auch die Einführung einer strafrechtlichen Haftung von beaufsichtigten Unternehmen umfassen.
„Die Schwere der Strafmaßnahmen wird von der Schwere der Straftat abhängen und eng mit der Art der strafbaren Handlung verbunden sein. Die Lösung soll die Sicherheit des Handels mit Kryptowerten gewährleisten, vor allem auch die der Verbraucher, des Staates und der Investoren”, heißt es in der Information zum Gesetzesentwurf.
Arkadiusz Słomczyński