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Polnische Regierung kündigt an, dass kein Patient ohne onkologische Versorgung bleiben wird

von Dignity News
„Die Regierung hat einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes über das Nationale Onkologienetz angenommen. Dadurch wird keinem Patienten die onkologische Versorgung vorenthalten”, versicherte der stellvertretende Premierminister Władysław Kosiniak-Kamysz nach der Sitzung des Ministerrats am Dienstag.

Die Regierung hat die Frist für die Übermittlung von Daten über die onkologische Versorgung im Rahmen des Nationalen Onkologienetzes geändert. Sie wird vom 1. April 2024 auf den 1. April 2025 verschoben. Der Nationale Gesundheitsfonds wird damit mehr Zeit haben, die Einrichtungen, die onkologische Leistungen erbringen, zuverlässig zu überprüfen.

„Das Gesetz über das Nationale Onkologienetz ist letztes Jahr in Kraft getreten, aber unsere Vorgänger haben keine Durchführungsvorschriften für dieses Gesetz vorbereitet, haben nicht das vollständige Inkrafttreten aller Elemente, die mit dem guten Funktionieren des Netzes zusammenhängen, vorbereitet”, bemerkte Władysław Kosiniak-Kamysz und kündigte die Verschiebung des Termins für das Inkrafttreten einiger Bestimmungen des Nationalen Onkologienetzes an.

„Dadurch behalten wir die Möglichkeit, alle Onkologie-Therapien in allen Krankenhäusern zu nutzen, die diese Therapie heute anbieten. Es wird keine Einschränkungen geben”, fügte der stellvertretende Premierminister Władysław Kosiniak-Kamysz hinzu.

Die angenommenen Lösungen sind im Interesse der Patienten. Ohne Änderungen der Vorschriften könnten ab dem 1. April 2024 bis zu mehrere hundert Krankenhäuser die Möglichkeit verlieren, onkologische Patienten zu versorgen.

„Daher bieten wir allen Krankenhäusern in Polen onkologische Unterstützung an. Schätzungsweise 7,5 Tausend Patienten aus 259 Krankenhäusern werden von der Betreuung erfasst”, teilte Władysław Kosiniak-Kamysz mit.

Der stellvertretende Ministerpräsident wies darauf hin, dass das Onkologienetz eine bestimmte Hierarchie von Einrichtungen voraussetzt. In Krankenhäusern der ersten Stufe gibt es den Zugang nur zu einem Verfahren, z. B. einer chirurgischen Behandlung; Krankenhäuser der zweiten Stufe bieten Zugang zu zwei Verfahren: chirurgische Behandlung und Strahlentherapie. Die dritte Stufe umfasst drei Behandlungsmethoden: chirurgische Behandlung, Strahlen- und Chemotherapie, erklärte er.

Adrian Andrzejewski

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