Das Zentrum für Regierungsgesetzgebung hat den Entwurf eines Gesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Notstand veröffentlicht. Er sieht unter anderem höhere Leistungen für die von Naturkatastrophen Betroffenen und die Abschaffung des Sicherheitszentrums der Regierung vor.
Dem Entwurf zufolge wird der Premierminister für den Bevölkerungsschutz in Polen zuständig sein, und in dringenden Fällen wird der Innenminister die Verantwortung übernehmen. Das Krisenmanagementteam der Regierung, das derzeit eine beratende Funktion hat, wird dem Premierminister unterstellt sein. Nach den Änderungen soll dieses Team unter anderem Katastrophenschutzmaßnahmen einleiten und koordinieren sowie die Entwicklung der Notfallsituation bewerten.
Der Entwurf sieht auch eine stärkere Rolle des Innenministers im Bereich des Bevölkerungsschutzes vor. Für seine neuen Aufgaben im Bereich des Bevölkerungsschutzes, einschließlich der Warnung vor Bedrohungen und der Bereitstellung von Informationsdiensten für den Premierminister und den Ministerrat, wird beim Ministerium für Inneres und Verwaltung ein Staatsdienst eingerichtet. Es wird kein Sicherheitszentrum der Regierung geben, das nach Ansicht der Verfasser des Entwurfs den Erwartungen im Bereich des Krisenmanagements nicht gerecht wird.
Gemäß den Ankündigungen werden die Hilfszahlungen für Opfer von Naturkatastrophen von 6.000 PLN auf 10.000 PLN und die Unterstützung für den Wiederaufbau von Häusern von 200.000 PLN auf 300.000 PLN erhöht.
Die vorgeschlagenen Vorschriften werden die Einführung von zwei Zuständen erhöhter Bereitschaft — Alarmzustand und Ausnahmezustand — ermöglichen. Der Alarmzustand als niedrigere Stufe wird vom Innenminister oder dem Woiwoden für einen Zeitraum von höchstens 30 Tagen verhängt. Der Premierminister wird den Ausnahmezustand ausrufen, wenn sich der Alarmzustand als unzureichend erweist und zusätzliche Maßnahmen und Einschränkungen erforderlich sind. Der Gesetzesentwurf sieht auch den Notstand vor, die diesbezüglichen Vorschriften basieren auf den Bestimmungen des geltenden Gesetzes.
Arkadiusz Słomczyński