Polen hat von der Europäischen Kommission die Genehmigung erhalten, eine grenzüberschreitenden Dienstleistung des Austauschs von elektronischen Verschreibungen mit anderen Mitgliedstaaten einzuführen. Diese neue Funktion ermöglicht es ausländischen Patienten, ihre digitalen Rezepte in einer polnischen Apotheke einzulösen, und polnischen Patienten, verschreibungspflichtige Arzneimittel im Ausland zu kaufen.
Die Genehmigung der Europäischen Kommission ist der erste Schritt dazu, dass Polen ihre E-Rezepte in anderen EU-Ländern (Finnland) einlösen können und dass EU-Bürger (Estland, Kroatien, Portugal und Finnland) diese Lösung in Polen nutzen können, berichtet das Gesundheitsministerium.
Vor Polen stehen weitere Maßnahmen an, die darin bestehen, die organisatorischen Details mit den Mitgliedsstaaten festzulegen, mit denen wir elektronische Verschreibungen austauschen werden, sowie die polnischen Apotheken an das IT-System anzuschließen. Nach Abschluss dieser Phase wird der Austausch von elektronischen Verschreibungen und die Möglichkeit, diese in ausgewählten Apotheken in einigen EU-Ländern einzulösen, möglich sein. Je mehr Länder sich dem Programm anschließen, desto größer wird die Bandbreite der Möglichkeiten, solche Rezepte einzulösen.
Als grenzüberschreitende elektronische Verschreibung bezeichnet man ein digitales Rezept, das in einem anderen EU-Land als dem, in dem es ausgestellt wurde, eingelöst werden kann. Sie wird gegen volle Bezahlung eingelöst und kann für Fertigarzneimittel der Verfügbarkeitskategorie „Rp” (rezeptpflichtige Arzneimittel) oder „OTC” (rezeptfreie Arzneimittel), für erstattungsfähige und nicht erstattungsfähige Arzneimittel ausgestellt werden.
Nach der Rückkehr nach Polen hat der Bürger das Recht, beim Versicherer eine Erstattung zu beantragen, sofern das betreffende Präparat vom nationalen Krankenversicherungssystem erstattet wird.
Es ist nicht möglich, eine grenzüberschreitende elektronische Verschreibung für Psychopharmaka, Betäubungsmittel, Rezepturarzneimittel, Arzneimittel mit der Verfügbarkeitskategorie „Rpz” (verschreibungspflichtige Medikamente zur eingeschränkten Verwendung), Lebensmittel, die für eine besondere Ernährung bestimmt sind, und Medizinprodukte auszustellen.
Arkadiusz Słomczyński