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Brüssel billigt polnisches Förderprogramm für Landwirte

von Dignity News
Die Europäische Kommission hat ein polnisches Unterstützungsprogramm für Landwirte in Höhe von 836 Millionen EUR (3,9 Milliarden PLN) genehmigt. Dies bedeutet die Genehmigung von Beihilfen zum Dьngerkauf, teilte das Ministerium für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung mit.

„Das Programm wird Polen in die Lage versetzen, Landwirte zu unterstützen, die von den gestiegenen Produktionskosten infolge der russischen Invasion in der Ukraine und den damit verbundenen Sanktionen betroffen sind. Wir sind weiterhin solidarisch mit der Ukraine und ihrem Volk. Gleichzeitig arbeiten wir weiterhin eng mit den Mitgliedstaaten zusammen, damit nationale Unterstützungsmaßnahmen rechtzeitig, koordiniert und wirksam eingeführt werden können, ohne dass die Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt beeinträchtigt werden”, sagte Margrethe Vestager, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, die für die Wettbewerbspolitik zuständig ist.

Um einen Teil der gestiegenen Düngemittelkosten auszugleichen, haben die förderfähigen Begünstigten nach Angaben der Kommission Anspruch auf eine Beihilfe von bis zu 107 EUR bzw. 500 PLN pro Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche und bis zu 53,5 EUR bzw. 250 PLN pro Hektar Grünland und Weide. Die Obergrenze für die Beihilfe ist der Betrag, der einer Beihilfe für eine Fläche von 50 Hektar entspricht. Im Rahmen des Programms werden die Beihilfen in Form von direkten Subventionen gewährt.

Es ist daran hinzuweisen, dass am 23. März 2022 die Europäische Kommission den Befristeten Krisenrahmen für staatliche Beihilfen angenommen hat, der es den Mitgliedstaaten ermöglicht, den in den Beihilfevorschriften vorgesehenen Spielraum zu nutzen, um die Wirtschaft infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine zu stützen.

Die Kommission stellte fest, dass die von den polnischen Behörden angemeldete Regelung mit den Bedingungen des Befristeten Krisenrahmens in Einklang steht. Insbesondere wird die Beihilfe die Obergrenze von 35.000 EUR pro Begünstigtem nicht überschreiten und bis spätestens 31. Dezember 2022 gewährt werden.

Bei der Prüfung des Antrags Polens kam die Kommission zu dem Schluss, dass die von der polnischen Regierung angemeldete Regelung „erforderlich, angemessen und verhältnismäßig ist, da sie der Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats dient”.

Adrian Andrzejewski

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