Strona główna » Präsident Andrzej Duda begnadigt rechtmäßig verurteilte PIS-Politiker

Präsident Andrzej Duda begnadigt rechtmäßig verurteilte PIS-Politiker

von Dignity News
Präsident Andrzej Duda hat Mariusz Kamiński und Maciej Wąsik begnadigt. Die beiden rechtskräftig verurteilten Politiker der Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) verließen am Dienstagabend die Gefängnisse, in denen sie zweijährige Haftstrafen verbüßten.

Zuvor hatte Justizminister Adam Bodnar dem Staatsoberhaupt seine Stellungnahme zur Begnadigung der ehemaligen Politiker der Regierungspartei übermittelt. Darin ordnete der Minister an, das Begnadigungsverfahren nicht einzuleiten.

Am 20. Dezember 2023 wurden Kamiński und Wąsik wegen Amtsmissbrauchs zu zwei Jahren Haft verurteilt. Am 9. Januar nahm die Polizei die beiden Politiker fest; sie wurden später in Haftanstalten überführt.

Kamiński und Wąsik wurden wegen ihrer Handlungen im Zusammenhang mit der so genannten „Grundstücksaffäre” verurteilt. Dabei handelte es sich um eine Provokation gegen Andrzej Lepper, den damaligen stellvertretenden Ministerpräsidenten in der Regierung von Jarosław Kaczyński, dem Vorsitzenden der Partei Recht und Gerechtigkeit. Zu dieser Zeit war Mariusz Kamiński Leiter des Zentralen Antikorruptionsbüros (CBA) und Maciej Wąsik sein Stellvertreter.

Wie das Bezirksgericht feststellte, hat Mariusz Kamiński „die ihm übertragenen Befugnisse überschritten und seine Pflichten nicht erfüllt”, indem er „die Begehung” einer Straftat durch ihm unterstellte Beamte der Antikorruptionsbehörde „trotz fehlender Rechtsgrundlage” anordnete. In dem Urteil ist unter anderem die Rede von der Planung, Organisation und Durchführung einer Provokation „mit Hilfe von CBA-Beamten, die seine Anweisungen befolgten”.

In Bezug auf Maciej Wąsik stellte das Gericht fest, dass er seine Pflichten verletzt hat, indem er „bei der Ausführung der Anordnungen seines Vorgesetzten, d. h. des Leiters des CBA Mariusz Kamiński, deren Ausführung zur Begehung einer verbotenen Tat führen würde, die sich aus Artikel 71 Absatz 2 des zitierten Gesetzes über das CBA ergebende Verpflichtung, die Ausführung der Anordnung zu verweigern, nicht erfüllte und außerdem seine Befugnisse überschritt, indem er seinen unterstellten Mitarbeitern die Durchführung besonderer Ermittlungsmethoden (…) anordnete, obwohl es für deren Ausführung keine rechtliche Grundlage gab”.

Arkadiusz Słomczyński

Das könnte dir auch gefallen