Die Kopernikanische Akademie ist eine neue wissenschaftliche Einrichtung, die das polnische akademische Personal stärken, die Wettbewerbsfähigkeit der polnischen Wissenschaft erhöhen und zu ihrer besseren Anerkennung in der Welt beitragen soll.
231 Abgeordnete stimmten für den Gesetzentwurf, 217 stimmten dagegen und 2 enthielten sich der Stimme. Der Gesetzentwurf wird nun an den Senat weitergeleitet. Das Projekt wurde gemeinsam vom Ministerium für Bildung und Wissenschaft und der Kanzlei des Präsidenten vorbereitet.
Die Akademie würde ein Programm durchführen, das die Finanzierung wissenschaftlicher Forschung, einschließlich Kopernikus-Stipendien und Nikolaus-Kopernikus-Zuchüsse, die Unterstützung der Nikolaus-Kopernikus-Hochschule, die Verleihung von Kopernikus-Preisen und die Ernennung von Botschaftern der Kopernikanischen Akademie vorsieht.
Sie wird aus sechs Kammern bestehen: Kammer für Astronomie sowie mathematische und Naturwissenschaften, Kammer für Medizinische Wissenschaften, Kammer für Wirtschafts- und Managementwissenschaften, Kammer für Philosophie und Theologie, Kammer für Rechtswissenschaften sowie die Kammer für Preisträger des Kopernikus-Preises.
Außerdem ist die Gründung einer öffentlichen Einrichtung vorgesehen, die strukturell mit der Akademie verbunden sein wird, der Nikolaus-Kopernikus-Hochschule (Szkoła Główna Mikołaja Kopernika). Ihr Sitz wird in Warschau sein, aber die Einrichtung wird landesweit tätige Einheiten integrieren: das Collegium für Astronomie und Naturwissenschaften in Toruń, das Collegium für Medizinische Wissenschaften in Olsztyn, das Collegium für Wirtschaftswissenschaften und Management in Warschau, das Collegium für Philosophie und Theologie in Krakau und das Collegium für Rechtswissenschaften in Lublin.
Alle fünf Jahre soll ein Kopernikus-Weltkongress veranstaltet werden. Der erste wird im nächsten Jahr anlässlich des 550. Geburtstages von Nikolaus Kopernikus stattfinden. Die Veranstaltung soll Forscher aus der ganzen Welt, die an kopernikanischen Themen arbeiten, zusammenbringen.
Gemäß der Gesetzesbegründung belaufen sich die mit dem Gesetz verbundenen Gesamtausgaben für den Staatshaushalt in Bezug auf die Kosten für die Organisation und den Betrieb der Kopernikanischen Akademie auf schätzungsweise 25 Mio. PLN pro Jahr.
Adrian Andrzejewski