Während in Westeuropa die Scheiterhaufen mit Ketzern brannten und religiöse Konflikte tobten, herrschte in Polen und Litauen Frieden. Der Adel der Republik beider Nationen entschied, dass religiöse Toleranz die bessere Option sei.
Im Jahr 1572 starb der Herrscher von Polen-Litauen, d. h. des Staatenbundes von Königreich Polen und Großfürstentum Litauen, Sigismund II. Sein Tod brachte ein Interregnum und die Notwendigkeit, einen neuen König zu wählen. Damals wurde der neue König in Polen-Litauen vom Adel gewählt. Zu diesem Zweck wurden außerordentliche Sejm-Versammlungen einberufen.
Im polnisch-litauischen Commonwealth waren die Vertreter des Adels, die am Sejm teilnahmen, Katholiken, Lutheraner, Calvinisten und Arianer. Im westlichen Teil Europas war die Situation ähnlich, aber dort kam es zu religiösen Konflikten, die oft blutig verliefen, wie am 23. und 24. August 1572 in Paris. Dieses Ereignis wird in der Geschichtsschreibung als das Bartholomäusnacht oder Pariser Bluthochzeit bezeichnet.
Dass es in dieser Zeit keine religiösen Streitigkeiten und Konflikte in Polen-Litauen gab, ist auf den Akt der Warschauer Konföderation zurückzuführen, der am 28. Januar 1573 auf dem Konvokationssejm unterzeichnet wurde. Dieser Rechtsakt umfasste Katholiken und Protestanten, schloss aber Arianer aus. Außerdem galt er nur für den Adel und die Bürger der Königsstädte. Er umfasste jedoch nicht die Bauern, denen der Adel — sofern sie seine Untertanen waren — seine Religion aufzwingen konnte. Die Konföderation garantierte den „ewigen Frieden” zwischen den verschiedenen Glaubensrichtungen und stellte sicher, dass „Andersdenkende” die gleichen Rechte wie Katholiken und den Schutz des Staates genoßen.
Trotz einiger Mängel war die Warschauer Konföderation das erste Dokument, das in Europa eine so weitreichende religiöse Toleranz rechtlich garantierte und in die so genannten Articuli Henriciani aufgenommen wurde. Das bedeutete, dass jeder neu gewählte König schwören musste, dass er sich an diese Grundsätze halten wird. Der Text des Aktes wurde in die UNESCO-Liste des Weltdokumentenerbes aufgenommen.