Ministerpräsident Mateusz Morawiecki und eine Regierungsdelegation sind am Donnerstag, dem 3. Februar, nach Prag gereist, um die Gespräche zur Beilegung des Streits um das Bergwerk Turów fortzusetzen. Nach Angaben der tschechischen Agentur CTK ist eine Einigung in dieser Frage bereits heute möglich.
Das Verhandlungsteam unter der Leitung von Umweltministerin Anna Moskwa hat sich mit der tschechischen Seite auf den Inhalt des Abkommens über das Bergwerk Turów geeinigt, berichtet die Polnische Presseagentur (PAP) ihrerseits. Laut PAP habe die polnische Regierung am Mittwochabend im Umlaufverfahren den Inhalt des Abkommens angenommen.
„Es ist noch zu früh, um einen Erfolg zu verkünden“, sagte der Regierungssprecher Piotr Müller gegenüber Interia. Die Verhandlungsteams arbeiteten bereits seit mehreren Wochen, aber die endgültigen Vereinbarungen müssten auf der Ebene der Ministerpräsidenten getroffen werden. Dieser Streit ziehe sich schon seit vielen Monaten hin, was seine Komplexität zeige, fügte er hinzu.
Ende Februar 2021 reichte die Tschechische Republik beim Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) eine Klage gegen Polen wegen der Erweiterung des Bergwerks Turów ein. Gleichzeitig forderten sie die Anwendung der so genannten einstweiligen Verfügung, d. h. eine Anordnung zur Einstellung des Abbaus.
Die tschechische Seite ist der Ansicht, dass die Erweiterung des Bergwerks den Zugang der Einwohner von Liberec zu Wasser gefährdet; sie beschweren sich auch über Lärm und Staub, die mit dem Braunkohleabbau verbunden sind. Die polnische Regierung ist der Aufforderung nicht nachgekommen.
Die polnisch-tschechischen Gespräche über den Braunkohletagebau Turów begannen im Juni 2021.
20.September 2021 verurteilte der EuGH Polen zu einer Geldstrafe von 500.000 Euro pro Tag, weil es die einstweilige Verfügung nicht umgesetzt und den Braunkohleabbau in der Grube nicht eingestellt hatte. Die polnische Regierung erklärt, dass sie die Strafe nicht zahlen wird.
Der Generalanwalt des EuGH hat heute sein Gutachten zum polnisch-tschechischen Turów-Streit vorgelegt. Seiner Meinung nach habe Polen gegen das EU-Recht verstoßen, indem es die Laufzeit der Konzession für den Braunkohleabbau in der Turów-Mine ohne Umweltprüfung um sechs Jahre verlängert habe.
Das Gutachten des EuGH-Generalanwalts wurde dem Urteil beigefügt. Der EuGH kann ihm zustimmen. Außerdem ist es fast sicher, dass die Tschechen ihre Klage gegen Polen zurückziehen werden, wenn eine Einigung erzielt wird.
Adrian Andrzejewski