Polen verschärft die Strafen für Ordnungswidrigkeiten und Straftaten gegen die Umwelt. Der Sejm hat ein Gesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität verabschiedet. „Dies ist die größte Änderung des Strafgesetzbuches und des Ordnungswidrigkeitsgesetzbuches dim Bereich der Umweltdelikte seit den 1990er Jahren. Nach der Reform der Aufsichtsbehörde f[r den Umweltschutz und dem Anstieg der Aufklärungsrate ist es nun an der Zeit, härtere Strafen zu verhängen”, erklärte der stellvertretende Minister für Klima und Umwelt Jacek Ozdoba.
Der stellvertretende Minister Ozdoba wies auf der Pressekonferenz darauf hin, dass die vorgeschlagenen Änderungen eine Reaktion auf die historische Vernachlässigung bei der Bekämpfung von Umweltsündern seien.
„Die Praxis der Anwendung der geltenden Rechtsvorschriften zeigt, dass die derzeitigen strafrechtlichen Sanktionen unzureichend sind und Straftäter nicht davon abhalten, Umweltstraftaten zu begehen. Ich bedanke mich für die parteiübergreifende Unterstützung unserer Initiative”, sagte Ozdoba.
Der Änderungsentwurf sieht unter anderem eine Anhebung der Unter- und Obergrenzen für Freiheitsstrafen bei der illegalen Einfuhr von Abfällen nach Polen vor. Darüber hinaus hat die Anhebung der unteren Grenze der Freiheitsstrafe in einigen Bestimmungen zur Folge, dass eine Bewährungsstrafe nicht verhängt werden kann. Dies ist eine Reaktion auf die milde und unverhältnismäßige Verurteilung durch die Gerichte.
„In zehn Jahren haben die Täter bisher nur 1 Million PLN an den Nationalen Fonds für Umweltschutz und Wasserwirtschaft (Narodowy Fundusz Ochrony Środowiska i Gospodarki Wodnej, NFOŚIGW) gezahlt, 2014 waren es 1.500 PLN. Deshalb führen wir den Grundsatz »Wer die Umwelt zerstört, wird dafür bezahlen« ein und führen eine obligatorische Bußzahlung auf den NFOŚiGW von bis zu 10 Mio. PLN ein. Schluss mit der Hilflosigkeit des Staates”, verkündete der stellvertretende Minister.
Auch die Bußgelder für das Ablegen von Müll auf öffentlichen Plätzen werden erhöht — das im Gesetz vorgeschlagene Bußgeld beträgt 5.000 PLN. Der Höchstsatz für das Abbrennen von Vegetation auf landwirtschaftlichen Flächen, Bahnflächen, Straßenrandstreifen, Schilf- oder Binsenflächen wird auf 30.000 PLN erhöht.
Arkadiusz Słomczyński