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Polnischer Druck hat sich gelohnt. Überarbeitung des Güterverkehrsabkommens mit der Ukraine

von Dignity News

Die Europäische Kommission hat das Verfahren zur Überarbeitung des Abkommens zwischen der EU und der Ukraine über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr eingeleitet. Die Zustimmung der Europäischen Kommission zur Überarbeitung dieses Abkommens sei unter anderem das Ergebnis intensiver Bemühungen der polnischen Seite, die immer wieder darauf hingewiesen habe, dass sich das bisherige Funktionieren des Abkommens negativ auf die polnische Straßenverkehrsbranche ausgewirkt habe, teilte das Ministerium für Infrastruktur mit.

„Dutzende von Treffen, Gesprächen und Verhandlungen sowohl mit der Europäischen Kommission als auch mit der ukrainischen Seite brachten Ergebnisse”, betonte Infrastrukturminister Dariusz Klimczak. „Es ist uns gelungen, unsere Partner von der Notwendigkeit zu überzeugen, an der Überarbeitung dieses Abkommens zu arbeiten, dessen Gültigkeit bisher einer der Hauptgründe für die Proteste der polnischen Spediteure war”, fügte Minister Klimczak hinzu.

Dank intensiver Bemühungen, vor allem auf polnischer Seite, hat die Europäische Kommission die Schlussfolgerungen aus dem bisherigen Funktionieren des Abkommens berücksichtigt und eine Aktualisierung des Abkommens vorgeschlagen, die darin besteht, Änderungen vorzunehmen, um seine Durchsetzung durch die Mitgliedstaaten zu erleichtern. Die Vorschläge für diese Änderungen wurden von der Europäischen Kommission zur weiteren Verhandlung durch die Mitgliedstaaten im Rat der Europäischen Union übermittelt.

Die Änderungen umfassen:

Einführung einer Verpflichtung zur Vorlage von Dokumenten, die belegen, dass der Transportunternehmer zur Durchführung internationaler Transporte berechtigt ist und dass der Transport im Rahmen einer Vereinbarung durchgeführt wird.

Einführung einer Verpflichtung für Beförderer, die Leerfahrten durchführen, über bestimmte Dokumente zu verfügen, die belegen, dass diese Beförderung in direktem Zusammenhang mit einem Transit oder einer bilateralen Beförderung steht (d. h., dass es sich um eine Beförderung von Gütern in die oder aus der Ukraine handelt), wie im Abkommen vorgesehen.

Stärkere Einhaltung der Verpflichtungen der Beförderer im Zusammenhang mit den im Rahmen des Abkommens zulässigen Beförderungen, Bekämpfung von Betrug oder Fälschung von Fahrerdokumenten sowie von Verstößen gegen die Straßenverkehrssicherheit.

Hinzufügung einer neuen Schutzklausel: Für den Fall, dass der innerstaatliche Güterkraftverkehrsmarkt in einem bestimmten geografischen Gebiet von schwerwiegenden, auf das Abkommen zurückzuführenden Störungen betroffen ist, kann das Abkommen in diesem geografischen Gebiet ausgesetzt werden.

Adrian Andrzejewski

 

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