Die Regierung hat eine Senkung der Einkommensteuer (PIT) angekündigt. Die neuen Vorschriften werden sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbstständige gelten. Auch bei den Krankenversicherungsbeiträgen wird es Änderungen geben.
Premier Mateusz Morawiecki informierte am Donnerstag, dass sie Regierung einen Entwurf zur Steuersenkung von 17 auf 12 Prozent, die ausnahmslos für alle Steuerpflichtigen gelten soll, zur Konsultationen weitergeleitet habe.
Auf einer Pressekonferenz kündigte der Regierungschef an, dass Steuerpflichtige, die eine Wirtschaftstätigkeit führen und die Einkommensteuer nach dem linearen Steuertarif abrechnen oder Pauschalbesteuerung gewählt haben, Krankenversicherungsbeiträge bis zu 8700 PLN als Kosten anerkennen können.
„Im Falle der Pauschalbesteuerung wird die Hälfte des Beitrags vom registrierten Einkommen abzugsfähig sein. Wir gehen auch davon aus, dass ein alleinerziehender Elternteil mit einem Kind die Möglichkeit einer vollständigen Anrechnung haben wird”, sagte Morawiecki.
Der steuerfreie Betrag wird unverändert bleiben — er wird weiterhin 30.000 PLN betragen. Der Schwellenwert von 120.000 PLN Jahreseinkommen, bei dessen Überschreitung eine höhere Steuer von 32 % zu zahlen ist, wird ebenfalls beibehalten. Die Ermäßigung für die Mittelschicht wird verschwinden. Gemäß den im Rahmen des Programms „Polnische Ordnung” eingeführten Vorschriften handelte es sich um einen Abzug von der Steuerbemessungsgrundlage, der nach einer komplizierten Formel berechnet wurde und Steuerpflichtigen mit einem Jahreseinkommen zwischen 68.412 und 133.692,01 PLN zustand.
Bei der Vorstellung der neuen Lösungen erklärte der stellvertretende Finanzminister Artur Soboń, dass das Projekt einen universellen und systemischen Charakter habe und darauf abziele, die im Rahmen der Polnischen Ordnung eingeführten günstigen Lösungen beizubehalten. Gemeint ist der steuerfreie Betrag und die Steuerschwelle für den höheren Steuersatz. Die neuen Vorschriften sollten diese sogar noch verstärken.
„Wir ersetzen die Lösungen, die am umstrittensten waren, wie die Ermässigung für die Mittelschicht, durch systemische Lösungen. Wir tun dies im Laufe des Jahres, aber die Rechtsprechung lässt keinen Zweifel daran, dass alle für die Steuerpflichtigen vorteilhaften oder neutralen Änderungen auf diese Weise eingeführt werden können. Unserer Meinung nach gibt es keine Möglichkeit, dass die Steuerpflichtigen durch diese Änderungen benachteiligt werden”, sagte Soboń.
Der stellvertretende Minister fügte hinzu, dass die Berechnungen des Ministeriums zeigen, dass im Falle von 1 von 1000 Steuerpflichtigen die Anwendung der Steuerermäßigung für die Mittelklasse in Kombination mit anderen Präferenzen profitabler sein kann. In solchen Fällen wird das e-PIT-System in der Jahresabrechnung für 2022 den Steuerzahlern die Möglichkeit geben, es zu nutzen.
„Der maximale Vorteil für progressive Steuerzahler beträgt 4.500 PLN pro Jahr. Unternehmer können je nach Besteuerungsform ca. 1.600 PLN pro Jahr für pauschale Steuerzahler und 200 bis 800 PLN pro Jahr, je nach Steuersatz, gewinnen“, so Soboń.
Die Gesamtkosten der Steueränderungen werden auf rund 15 Mrd. PLN geschätzt und sollen sich mehr oder weniger gleichmäßig auf die Jahre 2022 und 2023 verteilen. Die Änderungen könnten das Defizit der öffentlichen Finanzen um etwa 0,5 % des BIP erhöhen. Der Regierungsentwurf wird dem Sejm Ende April vorgelegt. Das Inkrafttreten der Vorschriften ist für den 1. Juli geplant.
Arkadiusz Słomczyński