Genetiker der Pommerschen Medizinischen Universität Szczecin (PUM) haben drei georgische Opfer der stalinistischen Verbrechen identifiziert, deren Überreste in der Nähe von Batumi gefunden wurden. Ihre Forschung war das letzte wichtige Glied in der historischen und archäologischen Arbeit des internationalen Teams zur Identifizierung der Opfer des Großen Terrors.
Die sterblichen Überreste von 27 Opfern, die 1937 ermordet wurden, wurden auf dem Gelände eines Klosters in der Nähe von Batumi gefunden. Dies ist der erste Fall in der Geschichte Georgiens, in dem Opfer des stalinistischen Regimes identifiziert wurden, aber auch der erste direkte Beweis für sowjetische Exekutionen in dem Land.
Die Aufgabe der Wissenschaftler der Medizinischen Universität Szczecin bestand darin, aus dem Knochenmaterial qualitativ hochwertige DNA zu gewinnen, die genetischen Profile der Opfer und ihrer Familien zu bestimmen und anschließend Vergleiche und Berechnungen anzustellen, um die Identität der Personen, deren Überreste gefunden wurden, feststellen zu können.
Laut dem Leiter der Abteilung für forensische Genetik der PUM, Dr. habil. med. Andrzej Ossowski, sei die Arbeit in Georgien eine interessante Erfahrung für sein Team gewesen, und jeder Fall dieser Art und die Besonderheit der Arbeit in jeder Region Europas oder der Welt sei anders, sowohl wegen der Herangehensweise der staatlichen Behörden als auch der Gesellschaft an sie.
„Dies sind sehr heikle Themen, die Verständnis von vielen Seiten erfordern. Wir wissen, dass hier sowohl Katholiken als auch Muslime begraben sind, daher sind diese Arbeiten besonders schwierig”, betonte Ossowski, zitiert vom Portal polskieradio24.pl.
Die 1930er Jahre waren eine Zeit stalinistischer Repressionen (Säuberungen), die sich vor allem in den Jahren 1937-38 intensivierten. 1968 führte der britische Historiker Robert Conquest den Begriff „Großer Terror” ein, um die Hochphase der stalinistischen Repression zu beschreiben. Damals wurden mehr als 1,5 Millionen Menschen verhaftet, von denen etwa 750.000 hingerichtet wurden. Prozesse vor Schnellgerichten endeten in der Regel mit der Todesstrafe oder lebenslänglicher Lagerhaft.
Arkadiusz Słomczyński