Bürger der Ukraine, Weißrusslands und Russlands, die sich in Polen aufhalten, können die „Karta Polaka” (Polenkarte) in 16 Woiwodschaftsämtern in Polen beantragen und abholen. Die Beantragung und der Erhalt der Karte werden in den kommenden Wochen möglich sein, berichtet das polnische Außenministerium (MSZ).
Das Ministerium erklärte, dass die polnischen Konsulate in der Ukraine nach Beginn der russischen Aggression gegen die Ukraine die in ihrem Besitz befindlichen Karten sichergestellt und an das Außenministerium in Warschau geschickt haben. Hier werden die Dokumente nacheinander an die Antragsteller ausgegeben.
Das Außenministerium hat eine Verordnung ausgearbeitet, mit der sichergestellt werden soll, dass ukrainische Staatsbürger mit Wohnsitz in Polen die „Karta Polaka” beantragen können, ohne in die Ukraine reisen zu müssen.
„Bürger der Ukraine, die den Bestimmungen des Gesetzes vom 7. September 2007 über die Polenkarte unterliegen, können ihren Antrag in jedem Woiwodschaftsamt entsprechend ihrem Wohnsitz in Polen stellen und nicht, wie laut den bisherigen Regelungen, nur in polnischen Konsulaten außerhalb unseres Landes”, heißt es in einer Mitteilung des Außenministeriums.
Anträge können sowohl von Personen gestellt werden, die bereits im Besitz der „Karta Polaka” sind, als auch von Personen, die die Karte zum ersten Mal beantragen. Die Dokumente können dort abgeholt werden, wo die Anträge eingereicht wurden, ohne in die Ukraine reisen zu müssen.
Die „Karta Polaka” ist ein Dokument, das die Zugehörigkeit zur polnischen Nation bestätigt. Ihr Inhaber hat u. a. das Recht, von der Pflicht, eine Arbeitserlaubnis zu besitzen, befreit zu werden und eine Erwerbstätigkeit nach denselben Grundsätzen wie polnische Staatsbürger aufzunehmen und auszuüben sowie in Notfällen Gesundheitsdienste in Anspruch zu nehmen.
Um die „Karta Polaka” zu erhalten, muss man seine Verbundenheit mit dem Polentum nachweisen, indem man zumindest Grundkenntnisse der polnischen Sprache besitzt und polnische Traditionen und Bräuche kennt und pflegt. Das Dokument ist 10 Jahre gültig und kann um weitere 10 Jahre verlängert werden; für Personen über 65 Jahre wird es auf unbestimmte Zeit ausgestellt.
Arkadiusz Słomczyński