Polen und die Tschechische Republik haben eine Einigung über das Bergwerk Turów erzielt. Polen hat 45 Millionen Euro Entschädigung an die Tschechische Republik gezahlt, die Tschechische Republik hat ihre Klage bei dem Europäischen Gerichtshof zurückgezogen; damit sei der Streit vollständig abgeschlossen, erklärte Ministerpräsident Mateusz Morawiecki am Freitag.
Zuvor hatten der polnische und der tschechische Premierminister auf einer gemeinsamen Pressekonferenz nach der Unterzeichnung des Dokuments über die Beendigung des Streits und die Unterzeichnung des Abkommens gesprochen.
„Wir haben monatelange, wochenlange Verhandlungen hinter uns, die sicherlich schwierig und holprig waren, aber sie wurden erfolgreich abgeschlossen”, sagte Premierminister Mateusz Morawiecki.
„Wir haben sehr scharfe und lange Gespräche hinter uns, aber ihr Ende ist erfolgreich”, bestätigte der tschechische Premierminister Petr Fiala.
Die polnisch-tschechischen Gespräche über den Braunkohletagebau Turów begannen im Juni 2021, nachdem die tschechische Seite vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) Klage gegen Polen wegen der Erweiterung des Tagebaus eingereicht hatte. Gleichzeitig forderte Prag als so genannte einwillige Verfügung die Einstellung des Abbaus in der Mine. Die tschechische Seite behauptete, dass die Erweiterung des Bergwerks den Zugang zu Wasser für die Bewohner vom tschechischen LiberecTschechien gefährdet; sie beschwerten sich auch über Lärm und Staub im Zusammenhang mit den Aktivitäten des Bergwerks.
„Ich kann bestätigen, dass wir eine Überweisung von 45 Millionen Euro in die Tschechische Republik getätigt haben. Daraufhin hat die tschechische Seite ihre Beschwerde beim EuGH zurückgezogen“, sagte Morawiecki. Der polnische Premierminister nahm am Freitag an einer Konferenz über das Programm „Laboratorien der Zukunft” teil.
Die Ministerin für Klima und Umwelt Anna Moskwa, die die Verhandlungen in dieser Angelegenheit leitete, sprach ebenfalls über das Ende des Streits. Auf die Frage, ob der Fall z. B. von der Europäischen Kommission weiterverfolgt werden könne, sagte die Ministerin, dass der Fall abgeschlossen sei, sobald die Tschechen ihre Beschwerde zurückziehen, und somit jede andere Einrichtung, die in diesen Prozess einbezogen sei, keine Partei mehr sei. Auch die Europäische Kommission ist nicht mehr an dem Prozess beteiligt.
Am 20. September 2021 verurteilte EuGH Polen zu einer Geldstrafe von 500.000 Euro pro Tag, weil es die einstweilige Verfügung nicht umgesetzt und den Braunkohleabbau in der Grube nicht eingestellt hatte. Die polnische Regierung erklärt, dass sie nicht beabsichtige, die Strafe zu zahlen.
„Wir werden sicherlich nicht die Strafen bezahlen, die der Gerichtshof bis zur Verkündung des Urteils berechnet hatte. Was die früher von den europäischen Institutionen berechneten Strafen betrifft, so werden wir einen Antrag auf Rücknahme dieser Strafen stellen — wenn es keinen Streitgegenstand gibt, sehen wir keine Rechtfertigung für die Zahlung dieser Strafen — sagte die Umweltministerin.
Arkadiusz Słomczyński