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Embargo für die Einfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus der Ukraine. Die Verordnung tritt in Kraft

von Dignity News
Polen hat sein Einfuhrverbot für Getreide aus der Ukraine verlängert. Von Freitag auf Samstag traten Bestimmungen einer Verordnung in Kraft, die die Einfuhr bestimmter landwirtschaftlicher Erzeugnisse, darunter Weizen, Mais, Raps, Sonnenblumenkerne sowie Schrot aus diesen Getreidesorten. Die Verordnung ist eine Reaktion auf die gescheiterte Verlängerung des EU-Embargos.

Am Freitag hat die Europäische Kommission (EK) das Embargo gegen ukrainisches Getreide in Bezug auf fünf Mitgliedstaaten, darunter Polen, nicht verlängert. Sie teilte mit, dass die Ukraine ab Samstag wirksame Exportkontrollmaßnahmen für die vier Getreidesorten einführen werde, um Marktstörungen in den benachbarten EU-Mitgliedstaaten zu verhindern. Nach Angaben der Kommission seien die Störungen auf den Agrarmärkten in fünf Mitgliedstaaten, nämlich Polen, Rumänien, der Slowakei, Bulgarien und Ungarn, verschwunden.

Aus der am Freitag im polnischen Gesetzblatt veröffentlichten Verordnung geht hervor, dass ab dem 16. September dieses Jahres die Einfuhr bestimmter landwirtschaftlicher Erzeugnisse,  darunter Weizen, Mais, Raps- und Rübsensamen sowie Sonnenblumenkerne, aus der Ukraine nach Polen verboten ist. Die neuen Rechtsvorschriften verbieten auch die Einfuhr von Erzeugnissen, die bei der Verarbeitung der oben genannten Getreide und Samen anfallen. Dazu gehören Rapskuchen und -mehl, Weizen- und Maiskleie und -schrot sowie Weichweizenmehl.

„Mit dieser Ausweitung soll die Möglichkeit der Umgehung des Einfuhrverbots für die genannten Rohstoffe durch eine verstärkte Einfuhr von Erzeugnissen aus ihrer Verarbeitung verringert werden. Auf diese Möglichkeit deuten die Ergebnisse des Handels mit der Ukraine in den letzten Monaten hin”, heißt es in der Begründung des Verordnungsentwurfs.

Die neuen Vorschriften sehen vor, dass landwirtschaftliche Erzeugnisse aus der Ukraine im Transit durch Polen befördert werden können. Voraussetzung für die Möglichkeit der Durchfuhr von Erzeugnissen durch das Hoheitsgebiet Polens ist ihre Beendigung außerhalb des Hoheitsgebiets Polens oder in den Seehäfen in: Danzig, Gdynia, Świnoujście, Szczecin oder Kołobrzeg.

Am Freitagabend führte die ungarische Regierung ähnliche Bestimmungen ein. Die Ausweitung des Einfuhrverbots für ukrainisches Getreide wurde auch von der slowakischen Regierung angekündigt.

Arkadiusz Słomczyński

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