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Einschränkung des Flugverkehrs auf den Warschauer Flughäfen

von Dignity News
Ab dem 1. Mai 2022 tritt die Verordnung des Ministerrats über die Einschränkung des Flugverkehrs in Kraft, mit der die Möglichkeit eingeführt wird, weniger Flugoperationen am Chopin-Flughafen Warschau und am Flughafen Warschau-Modlin durchzuführen.

Wie es in der Verordnung heißt, wird sie „im Zusammenhang mit der Beschränkung der Verfügbarkeit von Flugsicherungsdiensten, die den Flugverkehr unterstützen, und der Verringerung der erklärten Kapazität des Nahverkehrsbereichs TMA Warschau”, zu der die Flughäfen Chopin und Modlin gehören, eingeführt.

Mit der Verordnung wird der Grundsatz eingeführt, dass „der Flugbetrieb in der TMA Warschau zwischen 09.30 und 17.00 Uhr Ortszeit durchgeführt werden kann, sofern die Flugsicherungsdienste zur Unterstützung dieses Betriebs gewährleistet sind und die erklärte Kapazität der TMA Warschau nicht überschritten wird“.

Um die größtmögliche Verfügbarkeit vom „Passagierlinienluftverkehr in der TMA Warszawa zu gewährleisten, wird dem Flugbetrieb am Warschauer Chopin-Flughafen (EPWA) Vorrang eingeräumt”.

Im Rahmen des Vorrangs wird der „Flugbetrieb von und zu Flughäfen“ in der folgenden Reihenfolge durchgeführt: London – Heathrow (EGLL); London – Luton (EGGW); London – Stansted (EGSS); Frankfurt (EDDF); New York (KJFK); Chicago (KORD); Paris (LFPG); Brüssel (EBBR); Istanbul (LTFM); Rom (LIRF); Amsterdam (EHAM); Toronto (CYYZ); Dubai (OMDB); Incheon (RKSI); München (EDDM); Rzeszów (EPRZ); Wien (LOWW); Tel Aviv (LLBG); Oslo (ENGM); Zürich (LSZH); Dublin (EIDW); Kopenhagen (EKCH); Budapest (LHBP); Vilnius (EYVI); Prag (LKPR); Bukarest (LROP); Düsseldorf (EDDL); Barcelona (LEBL); Lissabon (LPPT); Tiflis (UGTB); Berlin (EDDB); Szczecin-Goleniów (EPSC).

Adrian Andrzejewski

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