Der Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen für die dritte Runde des Regierungsprogramms „Saubere Luft” hat begonnen. Personen mit dem niedrigsten Einkommen können bis zu 69 Tausend PLN beantragen. Nach weiteren Änderungen im größten Anti-Smog-Programm der Regierung wurde der Schwellenwert der Beihilfe auf 90 Prozent der Investitionskosten erhöht.
Bislang wurden im Rahmen des Programms „Saubere Luft” mehr als 380 Tausend Anträge für einen Betrag von über 6 Milliarden PLN eingereicht. Der Grundbetrag der Kofinanzierung für Eigentümer und Miteigentümer von Gebäuden, deren Jahreseinkommen 100.000 PLN nicht übersteigt, beträgt 25.000 PLN und im Falle von Investitionen mit Mikro-Photovoltaikanlagen 30.000 PLN.
In der dritten Runde des Programms können Personen mit dem niedrigsten Einkommen den höchsten Zuschuss beantragen, d. h. bis zu 69 000 PLN bei 90 % der förderfähigen Kosten. Das Durchschnittseinkommen pro Haushaltsmitglied beträgt in diesem Fall bis zu 900 PLN in Mehrpersonenhaushalten bzw. bis zu 1260 PLN in Einpersonenhaushalten.
Die Ministerin für Klima und Umwelt, Anna Moskwa, erinnerte im Polnischen Rundfunk daran, dass es nach den früheren Änderungen des Programms auch möglich ist, einen Zuschuss und ein Darlehen für die Thermomodernisierung und den Austausch der Wärmequelle in einem Einfamilienhaus bei den Banken zu beantragen, und dass man sich für Hilfe beim Ausfüllen des Antragsformulars an die meisten Gemeinden in Polen, die sich dem Programm angeschlossen haben, wenden kann.
Arkadiusz Słomczyński