Strona główna » Ab dem neuen Jahr wird es möglich sein, Cohousing Gemeinschaften zu gründen

Ab dem neuen Jahr wird es möglich sein, Cohousing Gemeinschaften zu gründen

von Dignity News
Die Regierung hat einen Gesetzentwurf angenommen, der die Gründung von Cohousing Gemeinschaften in Polen ermöglichen wird. Die Polen werden die Möglichkeit haben, gemeinsam Grundstücke zu kaufen und darauf Mehr- oder Einfamilienhäuser zu bauen oder Gebäude zu kaufen und sie zu renovieren. Auch für garantierte Wohnungsbaudarlehen wird es neue Regeln geben.

Die neuen Lösungen sind im Entwurf des Gesetzes über Cohousing Gemeinschaften und Regeln für die Veräußerung von Immobilien aus dem kommunalen Immobilienbestand zwecks der Förderung von Wohnungsinvestitionen enthalten. Sie sollen Anfang nächsten Jahres in Kraft treten.

„Wir setzen unsere Bemühungen fort, die darauf abzielen, die Verfügbarkeit von Wohnungen auf dem Markt zu erhöhen. Wir führen weitere Lösungen ein, die bei der Anschaffung und dem Bau helfen werden. Eine Gruppe von Menschen wird die Möglichkeit haben, gemeinsam ein auf ihre Bedürfnisse und Vorlieben zugeschnittenes Wohnprojekt zu entwickeln. Um der Situation auf dem Wohnungsmarkt gerecht zu werden, passen wir auch das garantierte Wohnungsbaudarlehen an die aktuellen Gegebenheiten an. Dank den Änderungen werden mehr Polen einen staatlich geförderten Kredit in Anspruch nehmen können”, teilt der Minister für Entwicklung und Technologie Waldemar Buda mit.

Die Cohousing Gemeinschaft ist eine Gruppe von Einzelpersonen, die auf der Grundlage eines Vertrags zusammenarbeiten. Sie können Grundstücke kaufen und darauf Mehr- oder Einfamilienhäuser bauen oder bestehende Gebäude kaufen und renovieren. Das Gesetz schreibt vor, dass bei Cohousing-Projekten mindestens drei Wohneinheiten geschaffen werden müssen.

Darüber hinaus werden die Regeln für den Verkauf von Immobilien aus dem kommunalen Immobilienbestand geändert.

„Die Vorzugsregelungen richten sich an Cohousing Gemeinschaften und neue Wohnungsbaugenossenschaften. Dazu gehört die Möglichkeit, dass die Gemeinde dem Käufer einen Preisnachlass auf den Immobilienpreis gewährt. Die Kosten für die Ermäßigung werden vom Staat übernommen — die Gemeinde wird einen so genannten Infrastrukturzuschuss beantragen können”, teilt der stellvertretende Minister für Entwicklung und Technologie Piotr Uściński mit.

Adrian Andrzejewski

Das könnte dir auch gefallen