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Unterhaus des polnischen Parlaments verabschiedet das Haushaltsgesetz

von Dignity News
Das Unterhaus des polnischen Parlaments hat über das Haushaltsgesetz für das Jahr 2024 abgestimmt. 240 Abgeordnete stimmten für den Haushalt, 191 waren dagegen und drei enthielten sich. Das Gesetz geht nun an den Senat, der seine Sitzung am 24. und 25. Januar fortsetzen wird.

Nach dem Haushaltsgesetz werden sich die Staatseinnahmen voraussichtlich auf fast 682,4 Mrd. PLN belaufen. Es wird davon ausgegangen, dass fast 603,9 Mrd. PLN aus Steuern eingenommen werden. Die im Haushaltsgesetz festgelegte Ausgabengrenze liegt bei knapp 866,4 Mrd. PLN.

Das Defizit des Staatshaushalts soll nicht mehr als 184 Mrd. PLN betragen. Das Defizit des Haushalts der EU-Mittel wurde auf 32,5 Mrd. PLN festgelegt. In der Begründung des Gesetzes heißt es, dass unter Berücksichtigung der Finanzpläne der übrigen Einheiten des öffentlichen Finanzsektors das prognostizierte Defizit des Finanzsektors — gemäß der EU-Methodik — in diesem Jahr 5,1 % des Bruttoinlandsprodukts betragen wird.

„Wir hatten nicht viel Zeit, und doch haben wir es geschafft. Wir haben das Haushaltsgesetz verabschiedet. Für mich ist das eine große Genugtuung, denn dies ist in der Tat — wie jemand im (Parlaments-)Saal sagte — ein Haushalt für die Menschen”, sagte Ministerpräsident Donald Tusk nach der Abstimmung über den Haushalt.

Er sagte, der Streit im Sejm über den Haushalt sei „relativ kulturell” gewesen. „Und in der Tat war es der letzte Akkord dieses Streits, in dem die PiS dafür kämpfte, dass es mehr Geld für PiS-nahe Institutionen gibt, und die Koalition und die Regierung dafür kämpften, dass dieser Haushalt so viel Geld wie möglich für die Bedürfnisse der Menschen, die Bedürfnisse der Patienten umleitet”, so Tusk.

Der Gesetzentwurf wird nun an den Senat weitergeleitet, der seine Sitzung am 24. und 25. Januar fortsetzen wird. Falls das Oberhaus Änderungen vorschlägt, muss das Haushaltsgesetz erneut in den Sejm eingebracht werden, und nach dem vom Finanzausschuss des Sejm beschlossenen Zeitplan würden diese in einer Plenarsitzung am 26. Januar behandelt werden. Nach dem Zeitplan sollte der Präsident das Haushaltsgesetz bis zum 29. Januar zur Unterzeichnung erhalten.

Arkadiusz Słomczyński

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