Die Familien der bei der Befriedung des Streiks im Bergwerk „Wujek” ermordeten Bergleute warten seit fast dreißig Jahren auf die Verurteilung der Täter, die für den Tod ihrer Angehörigen verantwortlich sind.
Bei der Befriedung des Streiks im Bergwerk „Wujek” in Katowice am 16. Dezember 1981 wurden sechs protestierende Bergleute erschossen, drei weitere erlagen in Krankenhäusern ihren Verletzungen. Die Schüsse auf die Streikenden wurden von Beamten einer Spezialeinheit der Motorisierten Reserven der Bürgermiliz (ZOMO) abgefeuert. Noch während des Kriegsrechts wurde von der kommunistischen Militärstaatsanwaltschaft eine Untersuchung des Falles eingeleitet, die schon am 20. Januar 1982 eingestellt wurde. Die Ermittler kamen zu dem Schluss, dass die Beamten die Schusswaffen zur Notwehr eingesetzt hatten.
Nach dem Fall des Kommunismus in Polen wurde das Gerichtsverfahren wieder aufgenommen. Gegen 23 ZOMO-Beamten wurde beim Woiwodschaftsgericht Katowice Anklage erhoben. Das Strafverfahren, das mehr als vier Jahre dauerte, endete 1997 mit dem Freispruch einiger Angeklagter und der Einstellung des Verfahrens gegen die übrigen. Ein Jahr später hob das Berufungsgericht Katowice dieses Urteil auf. Im Jahr 1999 wurde der Prozess erneut aufgenommen. General Wojciech Jaruzelski (Ministerpräsident und Verteidigungsminister während des Kriegsrechts) und General Czesław Kiszczak (Innenminister), die während des Prozesses befragt wurden, sagten einstimmig aus, dass niemand den Befehl zum Schießen auf die Bergleute gegeben habe und dass die Schüsse zur Verteidigung der Offiziere abgefeuert worden seien. Das Urteil im Oktober 2001 führte erneut zu Freisprüchen oder zur Einstellung des Verfahrens. Im Jahr 2003 wurde dieses Urteil erneut vom Berufungsgericht aufgehoben. Zum dritten Mal begann der Prozess gegen die ZOMO-Beamten im September 2004 und endete im Mai 2007. Diesmal verurteilte das Gericht 14 Beamten zu Haftstrafen zwischen 2,5 und 3 Jahren, während ihr Kommandant zu 11 Jahren Haft verurteilt wurde. Die Strafe des Kommandanten wurde vom Berufungsgericht Katowice in 6 Jahre umgewandelt, während die Strafen der anderen von 3,5 auf 4 Jahre Haft erhöht wurden. Im April 2009 wies der Oberste Gerichtshof die Kassationsbeschwerden der Verteidiger der Beamten zurück und entschied, dass der Einsatz der Waffen unrechtmäßig war.
Leider wurde General Czeslaw Kiszczak, der in einem separaten Verfahren angeklagt war und dem eine Mitschuld am Tod der Bergleute vorgeworfen wurde, nie rechtskräftig verurteilt.