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8. Auflage des Strategischen Investitionsprogramms der Regierung

von Dignity News
Fast 26 Milliarden PLN werden im Rahmen der 8. Auflage des Strategischen Investitionsprogramms der Regierung an die Selbstverwaltungen in ganz Polen gehen. Dank dieser zusätzlichen Mittel können die lokalen Gebietskörperschaften Straßen renovieren, Kindergärten oder Sportplätze bauen oder die notwendige Beleuchtung an Fußgängerüberwegen installieren, teilte die Kanzlei des Premierministers (KPRM) mit.

Die KPRM erinnerte daran, dass seit Beginn des Programms bereits mehr als 71 Mrd. PLN für Investitionen an die lokalen Gebietskörperschaften überwiesen wurden.

„Ich freue mich sehr, die Ergebnisse einer weiteren Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für das Strategische Investitionsprogramm der Regierung vorstellen zu können. Dieses Programm hat in den letzten Jahren die Landschaft unserer Städte, Gemeinden und Dörfer bis zur Unkenntlichkeit verändert. Zu diesen Investitionen gehören die bürgernahen Investitionen, die das Leben der Einwohner in jeder Stadt, in jeder Gemeinde Polens verändern”, sagte Ministerpräsident Mateusz Morawiecki.

Der polnische Regierungschef wies darauf hin, dass sich der Ministerrat bei seiner Tätigkeit von der Idee der nachhaltigen Entwicklung leiten lasse. „Dank des strategischen Investitionsprogramms der Regierung wird in ganz Polen eine Reihe von Projekten durchgeführt, die den Lebenskomfort der Einwohner verändern. Dank dieser Projekte müssen die Polen nicht in die Großstädte ziehen — ihre Bedürfnisse werden in ihrer Umgebung erfüllt. Die Gebiete entwickeln sich und die Bewohner leben besser”, fügte er hinzu.

Im Rahmen der achten Auflage des Programms werden die Selbstverwaltungen fast 26 Mrd. PLN erhalten. Infolgedessen werden in ganz Polen 5000 Investitionen getätigt.

Jede lokale Gebietskörperschaft oder jeder Verband lokaler Gebietskörperschaften konnte maximal drei Finanzierungsanträge einreichen, darunter: ein Antrag, dessen Finanzierungswert 2 Mio. PLN nicht übersteigen darf, ein Antrag, dessen Wert 8 Mio. PLN nicht übersteigen darf und ein Antrag, dessen Wert 30 Mio. PLN nicht übersteigen darf.

Die Unterstützung für Investitionen aus dem Staatshaushalt wird zwischen 80 und 95 % liegen.

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