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Verlängerung der Inflationsschutzmaßnahmen bis Ende des Jahres. Präsident Duda unterzeichnete das Gesetz

von Dignity News
Präsident Andrzej Duda habe ein Gesetz zur Verlängerung des „Anti-Inflations-Schutzschildes” unterzeichnet, teilte die Kanzlei des Präsidenten der Republik Polen am Montag mit. Dies bedeutet, dass die niedrigeren Mehrwertsteuersätze, u. a. für Lebensmittel und Kraftstoffe, sowie die Befreiung von der Verbrauchssteuer auf Strom bis zum 31. Dezember dieses Jahres in Kraft bleiben.

So wird der im Schutzschild vorgesehene Mehrwertsteuersatz von 0 % auch weiterhin für Grundnahrungsmittel gelten, die bisher mit 5 % besteuert wurden. Der Null-Mehrwertsteuersatz gilt auch für Düngemittel, Pflanzenschutzmittel und andere landwirtschaftliche Betriebsmittel (anstelle von 8 %) sowie für Erdgas (anstelle von 23 % und 8 % ab dem 1. Februar 2022).

Für Strom und Wärme gilt ein Mehrwertsteuersatz von 5 % (statt 23 % und ab 1. Februar 2022 8 %) und für Kraftstoffe 8 % (statt 23 %).

Der „Anti-Inflations-Schutzschild” senkt die Verbrauchsteuersätze auf das EU-Minimum für Strom und Diesel, Biokomponenten, die eigenständige Kraftstoffe darstellen, Motorbenzin und Flüssiggas; Elektrizität, die von Haushalten genutzt wird, ist von der Steuer befreit, und die Verbrauchsteuer für leichtes Heizöl wird auf das EU-Minimum gesenkt. Darüber hinaus befreit der Schutzschild den Verkauf von Kraftstoffen von der Einzelhandelsumsatzsteuer.

Die vom Präsidenten unterzeichnete Gesetzesänderung sieht vor, dass die Mehrwertsteuersätze im nächsten Jahr auf ihrem derzeitigen erhöhten Niveau von 8 % und 23 % bleiben, was mit dem geplanten Anstieg der Verteidigungsausgaben zusammenhängt. Ab 2024 sollen die um einen Prozentpunkt erhöhten Mehrwertsteuersätze auf der Grundlage eines neuen Mechanismus angewendet werden, der an die Höhe der Verteidigungsausgaben gekoppelt ist. Die Sätze werden so lange beibehalten, wie die Gesamtverteidigungsausgaben über 3 % des BIP liegen werden.

Mit der Novelle werden auch die Vorschriften in Bezug auf die Mindesteinkommenssteuer geändert. Die neue Gesetzgebung erhöht die Rentabilität, bei der die Mindeststeuer angewendet wird, von 1 auf 2 Prozent und setzt die Zahlung dieser Steuer in den Jahren 2022 und 2023 aus.

Arkadiusz Słomczyński

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