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Dem Sejm wurde ein Gesetzentwurf über Beihilfen für andere Wärmequellen als Kohle vorgelegt

von Dignity News
Ein Gesetzentwurf über Beihilfen für andere Wärmequellen als Kohle wurde dem Sejm vorgelegt. Aus der Folgenabschätzung geht hervor, dass sich die Kosten der Beihilfen für die Jahre 2022-2023 auf insgesamt 10 Mrd. PLN belaufen werden, davon 6,2 Mrd. PLN in diesem Jahr und 3,8 Mrd. PLN im nächsten Jahr.

Der Gesetzentwurf über Sonderlösungen im Bereich der bestimmten Wärmequellen im Zusammenhang mit der Situation auf dem Brennstoffmarkt wurde diese Woche von der Regierung  angenommen und dem Sejm vorgelegt. Die mit den Regelungen verbundenen Gesamtkosten für den Staatshaushalt werden auf 10 Mrd. PLN geschätzt, berichtet das Portal 300gospodarka.pl.

Für die Berechnungen wurde angenommen, dass die Anzahl der Heizkessel für Holzpellets und andere Arten von Biomasse 356.990 beträgt, während die Anzahl der Heizkessel für Stückholz 2.061.940 beträgt. Einige dieser Heizkessel können auch mit festen Brennstoffen befeuert werden (und fallen dann unter die Bestimmungen des Gesetzes über Kohlebeihilfen). Die Anzahl der Holzkessel, die auf 527 012 festgelegt wurde, wurde zur Berechnung der potenziellen Anzahl der Begünstigten herangezogen.

Nach Angaben des Zentralen Registers für Gebäudeemissionen, ergänzt durch eigene Schätzung, liegt die Zahl der Ölkessel, die als Hauptwärmequelle gelten, bei 100.000. Nach Angaben der Polnischen Organisation für Flüssiggas, ergänzt durch eine Schätzung für das Jahr 2022 über den durchschnittlichen Anstieg der Zahl der mit LPG befeuerten Gaskessel, verwenden etwa 147.000 Haushalte einen mit LPG befeuerten Gaskessel. Für die Berechnungen wurde die Anzahl 150.000 angenommen.

Dem Entwurf zufolge soll die Beihilfe 3000 PLN betragen, wenn die Hauptwärmequelle ein Festbrennstoffkessel ist, der mit Holzpellets oder einer anderen Art von Biomasse betrieben wird.

Handelt es sich bei der Hauptwärmequelle um einen Festbrennstoffkessel, einen Kamin, einen freistehenden Holzofen,  einen Lufterhitzer, einen Herd oder einen mit Stückholz befeuerten Festbrennstoffkachelofen, so beträgt die Leistung 1000 PLN.

Die Beihilfe beträgt 500 PLN bei einem mit Flüssiggas (LPG) befeuerten Gaskessel und 2.000 PLN, wenn die Hauptwärmequelle ein Ölkessel ist.

Arkadiusz Słomczyński

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