Die polnische Regierung hat einen Gesetzentwurf über die Unterstützung von Wärmeverbrauchern angenommen. Er sieht eine einmalige Unterstützung für Haushalte vor, die mit Flüssiggas, Holz, Pellets und Heizöl heizen, sowie eine Unterstützung für Fernheizwerke, teilte die Kanzlei des Ministerpräsidenten (KPRM) mit.
Die Annahmen des Gesetzentwurfs über Sonderlösungen im Bereich der bestimmten Wärmequellen im Zusammenhang mit der Situation auf dem Brennstoffmarkt sehen eine Begrenzung des Anstiegs des Wärmepreises und der Kosten für die Erwärmung von Warmwasser für Haushalte und öffentliche Einrichtungen — einschließlich Krankenhäuser oder Schulen — vor.
Der Entwurf enthält eine so genannten Beihilfe für sensible Einrichtungen. Sie soll denjenigen Unternehmen gewährt werden, denen die Kosten für den Kauf von Steinkohle, Briketts oder Pellets mit einem Anteil von mindestens 85% Steinkohle, Holzpellets sowie anderen Arten von Biomasse, Flüssiggas und Heizöl für Heizzwecke entstehen. Dazu gehören u. a. Krankenhäuser, Sozialhilfestellen, Notunterkünfte, Schulen, Kinderkrippen und Kultureinrichtungen.
Die einmalige Beihilfe für Haushalte wird sich auf: 3000 PLN belaufen, wenn die Hauptwärmequelle ein mit Holzpellets oder einer anderen Art von Biomasse befeuerter Festbrennstoffkessel ist; 1000 PLN, wenn die Hauptwärmequelle ein mit Stückholz befeuerter Festbrennstoffkessel, Kamin, freistehender Holzofen, Lufterhitzer, Herd oder Festbrennstoffkachelofen ist; 500 PLN, wenn die Hauptwärmequelle ein mit Flüssiggas befeuerter Gaskessel ist, und 2000 PLN, wenn die Hauptwärmequelle ein Ölkessel ist.
Voraussetzung für die Gewährung der Beihilfe für einen Haushalt ist der Nachweis der Registrierung oder Meldung der Heizquelle im Zentralen Register für Gebäudeemissionen. Die Förderung wird voraussichtlich für die gesamte kommende Heizperiode gelten, d. h. von Oktober 2022 bis April 2023.
Arkadiusz Słomczyński