Beamte der Agentur für Innere Sicherheit (Agencja Bezpieczeństwa Wewnętrznego, ABW) haben auf Anweisung der Staatsanwaltschaft Jarosław A. festgenommen. Dem Beschuldigten werde zur Last gelegt, sich dafür bereit zu erklären, für den russischen Geheimdienst zu arbeiten, teilte der Sprecher des für die Koordination der Sonderdienste zuständigen Ministers, Stanisław Żaryn, mit.
„Die in dem Fall gesammelten Beweise deuten darauf hin, dass der Beschuldigte beabsichtigte, der russischen Seite Informationen zu liefern, die unter anderem die Verteidigung und die Sicherheit des Staates betreffen; er war auch bereit, andere ihm übertragene Aufgaben zu erfüllen”, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Staatsanwalt Łukasz Łapczyński.
Nach Angaben der Dienste erhoffte sich der Verdächtige als Gegenleistung materielle Vorteile sowie Unterstützung bei der Beseitigung persönlicher Feinde.
„Mit Hilfe seiner Beziehungen wollte er die russische Seite mit einer Vielzahl von Informationen versorgen, auch aus dem Bereich der Verteidigung und der Staatssicherheit. Er war auch bereit, andere vom Geheimdienst angeordnete Aufgaben auf dem Gebiet der Republik Polen auszuführen. Der Beschuldigte war sich des illegalen Charakters seiner Handlungen bewusst, die darauf abzielten, eine langfristige Zusammenarbeit mit dem russischen Geheimdienst aufzubauen”, berichtete Stanisław Żaryn, zitiert von onet.pl.
Die Verhaftung fand am 11. Juli 2022 in der Woiwodschaft Schlesien statt. Die Beamten der ABW durchsuchten außerdem auf dem Gebiet der Woiwodschaften Opole, Łódź, Ermland-Mauren und Kleinpolen Orte, die mit Jarosław A. und anderen mit ihm in Verbindung stehenden Personen verbunden waren und die der Festgenommene für seine Arbeit für den russischen Geheimdienst nutzen wollte.
Der Staatsanwalt hat beschlossen, gegenüber Jarosław A. einen Tatvorwurf nach Artikel 130 § 3 des polnischen Strafgesetzbuchs zu eröffnen, d. h. wegen Erklärung der Bereitschaft, für ausländische Geheimdienste gegen die Republik Polen zu handeln. Der Beschuldigte räumten den ihm zur Last gelegten Sachverhalt ein und lieferte ausführliche Erklärungen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft verhängte das Amtsgericht Warschau eine dreimonatige Untersuchungshaft gegen ihn. Dem Mann droht eine Freiheitsstrafe von bis zu acht Jahren.
Arkadiusz Słomczyński