Am 16. April 1947 wurde das Todesurteil gegen den deutschen NS-Mörder Rudolf Höß vollstreckt: Der Schöpfer und Kommandant des deutschen Vernichtungslagers KL Auschwitz-Birkenau wurde an der Stätte seines Wirkens, durch das etwas mehr als eine Million Menschen einen grausamen Tod erlitten, erhängt.
Höß kam 1940 in das von den Deutschen besetzte Polen und begann mit dem Aufbau des Lagers Auschwitz, in dem zuerst Polen inhaftiert und ermordet wurden. Man schätzt, dass dort bis zu 150 000 Menschen polnischer Nationalität umkamen. Später wurde das Lager jedoch zum Ort der Vernichtung von rund einer Million Juden und ging als eines der wichtigsten Symbole des Holocausts in die Erinnerung der Welt ein.
Ein fabelhaftes Leben neben der Hölle
Während Juden, Polen, Roma und Angehörige anderer Nationalitäten in dem Lager unter tragischen Bedingungen starben, lebte die Familie Höß in einer Villa neben dem Lager. Die Höß-Kinder spielten nach Herzenslust und die Frau des Kommandanten, die Blumen liebte, erfreute sich an den Pflanzen um sie herum. Doch die Deutschen hatten an der Ostfront eine Niederlage erlitten und der Krieg neigte sich dem Ende zu. Der Traum wurde unterbrochen. Rudolf Höß versuchte zu fliehen.
In den Händen der Ermittler
Der Lagerkommandant von Auschwitz-Birkenau gab sich als Bootsmann der Marine aus und nahm den falschen Namen Franz Lang an. Er wurde von den Briten festgenommen, aber sie wussten nicht, mit wem sie es wirklich zu tun hatten. Die Suche nach Höß wurde fortgesetzt und endete am 11. März 1946 in der Nähe von Flensburg.
Er wurde an kommunistisches Polen ausgeliefert, wo sein Prozess begann. Die Vernehmung des Verbrechers wurde von Jan Sehn durchgeführt, einem polnischen Untersuchungsrichter, der später als „Nazi-Fahnder” bezeichnet wurde. Höß hat 18 Tage lang über die schrecklichen Ereignisse in Auschwitz-Birkenau ausgesagt und dabei eine bemerkenswerte Ruhe an den Tag gelegt.
Am 2. April 1947 verkündete das Oberste Nationale Tribunal Polens in Warschau sein Urteil. Der ehemalige Lagerkommandant wurde zum Tod durch den Strang verurteilt.
Der Galgen wurde auf dem Gelände des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau, direkt neben dem Gebäude, in dem Höß sein Büro hatte, aufgestellt. Das Urteil wurde am 16. April 1947 vollstreckt. Das Fotografieren der Hinrichtung war verboten, aber ehemalige Häftlinge, die bei der Hinrichtung anwesend waren, machten heimlich einige Fotos. Die Hinrichtung von Höß war die letzte öffentliche Hinrichtung in Polen.